Warengutscheine statt Urlaubsgeld: Versteuern

München/Herne (dpa/tmn) – Gibt der Chef Urlaubsgeld in Form von Warengutscheinen aus, müssen diese Leistungen versteuert werden. Denn dann gelten sie nach einem neuen Urteil des Bundesfinanzhofs in München nicht als steuerbegünstigter Sachlohn.

Sie seien vielmehr als Barlohn einzuschätzen, erläutert der in Herne ansässige Verlag «Neue Wirtschafts-Briefe» (Az.: VI R 6/05).

In dem Fall hatten Arbeitgeber und Betriebsrat vereinbart, dass das tarifvertraglich zustehende Urlaubsgeld ganz oder teilweise als Warengutschrift geleistet wird. Die Angestellten konnten also anstelle der Geldzahlung eine Warengutschrift in den Filialen des Arbeitgebers – einer Möbelhauskette – einlösen.

Der Bundesfinanzhof entschied, dies sei als Barlohn einzustufen und daher nicht steuerfrei. Gestritten hatten das Unternehmen und das Finanzamt.