Berlin (dpa/tmn) – Auch als Fahrgemeinschaft sind Angehörige eines Betriebes auf dem Weg zu ihrer Weihnachtsfeier versichert. Darauf weist die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) in Berlin hin.
Grundsätzlich genießen alle Angestellten auf dem Hin- und Rückweg den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Die Wege von und zur Feier werden versicherungsrechtlich wie Arbeitswege behandelt. Das trifft auch auf Fahrgemeinschaften zu. Voraussetzung ist allerdings, dass der direkte Weg gewählt wird. Zudem entfalle der Versicherungsschutz, wenn Alkoholeinfluss einen Unfall verursacht.