Saarbrücken (dpa/tmn) – Arbeitslose können auch 2008 den Service privater Arbeitsvermittler kostenlos nutzen. Die Regelung für die dafür nötigen Vermittlungsgutscheine wurde bis Ende 2010 verlängert.
Allerdings haben sich die Voraussetzungen leicht verändert. Den Gutschein erhält nun, wer in drei Monaten zwei Monate arbeitslos war – bisher war eine Dauer von nur sechs Wochen Arbeitslosigkeit innerhalb der Drei-Monatsfrist Bedingung. Darauf weist die Regionaldirektion Rheinland-Pfalz-Saarland in Saarbrücken hin.
Außerdem wurden die Erfolgsprämien für die privaten Vermittler erhöht. So haben die Arbeitsagenturen und die Arbeitsgemeinschaften jetzt die Möglichkeit, für die Integrationen von Langzeitarbeitslosen und Behinderten eine Erfolgsprämie von bis zu 2500 Euro statt 2000 Euro zu zahlen. Die Vermittler erhalten das Erfolgshonorar, wenn sie Arbeitssuchende in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung mit mindestens 15 Stunden wöchentlicher Arbeitszeit vermittelt haben.
Informationen zu den Vermittlungsgutscheinen gibt es im Internet unter www.arbeitsagentur.de (unter dem Pfad «Bürgerinnen und Bürger-Finanzielle Hilfen-Beratung und Vermittlung-Vermittlungsgutschein»).