Freiburg (dpa/tmn) – Nur wenige Arbeitnehmer haben sich bei einer Klage bislang auf das Anti-Diskriminierungs-Gesetz berufen. Das berichtet das «personalmagazin» unter Berufung auf eine Umfrage unter 200 Arbeitsrechtlern und rund 1000 Unternehmen in Deutschland.
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ist seit August 2006 in Deutschland in Kraft. Viele Experten hatten für die Zeit danach mit einer Flut arbeitsrechtlicher Klagen gerechnet. Die befragten Anwälte kamen bis November 2007 aber gerade mal auf 398 Diskriminierungsfälle. Das entspricht etwas mehr als einem Prozent aller arbeitsrechtlichen Fälle, die die Juristen in diesem Zeitraum betreut haben. Die befragten Unternehmen melden bis November 2007 insgesamt 80 Vorkommnisse. Wurde ein Betrieb der Diskriminierung beschuldigt und schaltete es einen Anwalt ein, ging es laut Statistik bei jeweils mehr als 30 Prozent der Fälle entweder um Diskriminierung aufgrund von Geschlecht oder Alter. Bei etwa jedem fünften Fall brachte der Kläger vor, benachteiligt worden zu sein, weil er eine Behinderung habe.
Kleine Unternehmen werden dabei häufiger beschuldigt als große: Den Angaben zufolge traten knapp die Hälfte aller Fälle in Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitern auf. Firmen mit mehr als 500 Angestellten waren dagegen nur mit 19 Prozent vertreten. Bei über 60 Prozent der Fälle ging der Arbeitnehmer gegen den Betrieb vor, weil ihm das Unternehmen gekündigt hatte. Jeder vierte Kläger fühlte sich bei der Bewerbung benachteiligt und knapp 15 Prozent bei der Entlohnung. Der Erfolg bliebt meist aber aus, denn in weniger als 9 Prozent aller Fälle musste das Unternehmen den Diskriminierten finanziell entschädigen.