Frankfurt/Main (dpa) – Wer wiederholt keine ärztliche Bescheinigung über seine Krankheit beim Arbeitgeber einreicht, riskiert den Verlust seines Arbeitsplatzes. Das hat das hessische Landesarbeitsgericht in einem Urteil entschieden.
Die Klage eines Packers gegen ein Speditionsunternehmen wurde damit zurückgewiesen (Az.: 17 Sa 1174/07). Der an einem Gelenkleiden längere Zeit erkrankte Arbeitnehmer hatte trotz mehrerer Aufforderungen und Abmahnungen nicht pünktlich seine Krankheitsatteste eingereicht. Das Unternehmen kündigte ihm schließlich verhaltensbedingt. Es sei der Firma nicht zuzumuten, in völliger Unsicherheit zu bleiben, ob der Mitarbeiter nun wieder zur Arbeit kommt oder weiter krank ist, hieß es zur Begründung.
Das Landesarbeitsgericht pflichtete diesem Argument bei. Bei einer Interessenabwägung müsse das Bedürfnis der Firma an Planungssicherheit über dem Interesse des Packers am Erhalt seiner Arbeitsstelle stehen. Auch die Verletzung arbeitsvertraglicher Nebenpflichten könne – nach entsprechender Abmahnung – eine Kündigung rechtfertigen.