Heidelberg (dpa/tmn) – Arbeitnehmer sollten den Arbeitsvertrag genau unter die Lupe nehmen, bevor sie bei einer Zeitarbeitsfirma unterschreiben. «Generell hat sich vieles gebessert, aber es gibt nach wie vor große Unterschiede», sagte Michael Eckert.
Er ist Fachanwalt für Arbeitsrecht aus Heidelberg. Zu empfehlen sei es daher, sich über die Zeitarbeitsfirma zu informieren und dafür etwa mit Arbeitnehmern zu sprechen, die dort beschäftigt sind. Hilfreich sei auch, Unternehmen zu erfragen, für die der Verleiher tätig ist. Interessant sei es etwa, zu wissen, wie lang Zeitarbeiter bei ihnen üblicherweise eingesetzt werden.
Eine ganz wichtige Basisinformation ist Eckert zufolge, ob die Zeitarbeitsfirma eine aktuelle Genehmigung für die sogenannte Arbeitnehmerüberlassung hat. Außerdem sollte erfragt werden, ob ein Tarifvertrag besteht. «Viele Zeitarbeitsfirmen haben Tarifverträge mit einer DGB-Gewerkschaft abgeschlossen», sagte Eckert, «viele aber auch mit anderen Gewerkschaften.» Daher seien die Arbeitsbedingungen zum Teil sehr unterschiedlich. Die Devise bei der Auswahl einer Zeitarbeitsfirma müsse deshalb lauten: «Drum prüfe, wer sich lange bindet», so das Vorstandsmitglied im Deutschen Anwaltverein (DAV).
Grundsätzlich seien Arbeitnehmer bei Zeitarbeitsfirmen nicht unbedingt schlechter gestellt. «Das gilt auch im Blick auf die Höhe der Vergütung oder die Zahl der Urlaubstage.» Allerdings muss auch in dieser Hinsicht von erheblichen Unterschieden ausgegangen werden. Bei der Bezahlung der Zeitarbeiter haben die Firmen keine freie Hand: Entweder sie halten sich an «Equal Pay», zahlen also das gleiche wie das Unternehmen, an das sie Arbeitskräfte verleihen, oder sie müssen die Bezahlung tariflich regeln.
Auch im Blick auf die Kündigung sind Zeitarbeitsfirmen an Vorgaben gebunden. «Die gesetzliche oder tarifliche Mindestkündigungsfrist darf nicht unterschritten werden», sagte Eckert. Zwar gebe es eine Tendenz zu kürzeren Kündigungsfristen – «aber das gilt für andere Betriebe auch.»
Die IG Metall Bezirk Frankfurt, der Bundesverband Zeitarbeit Personal-Dienstleistungen und der Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen haben am heutigen Freitag ein «Fairnessabkommen» geschlossen. Es soll den Angaben zufolge die Grundlage für faire Arbeitsbedingungen in Zeitarbeitsfirmen in Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Thüringen schaffen. Vereinbart wurde etwa das Recht der Zeitarbeitnehmer, einen Betriebsrat zu wählen und das Einhalten vereinbarter Tarifverträge.