Bonn (dpa/tmn) – Zielvereinbarungen am Arbeitsplatz sollten präzise formuliert sein. Sie legen fest, welche Arbeitsleistungen ein Arbeitnehmer in einer bestimmten Zeit erreichen soll. Gelingt ihm das, bekommt er eine Belohnung, meist in Form einer zusätzlichen variablen Vergütung.
In der Zielvereinbarung sollte eine Prämie festgesetzt werden, die dann ausgezahlt wird, erklärt der Verlag für die deutsche Wirtschaft in Bonn. Scheidet der Arbeitnehmer während des Jahres aus dem Arbeitsverhältnis aus oder ruht das Arbeitsverhältnis zeitweise, kann der Arbeitnehmer die Zielprämie nur anteilig erhalten, also für jeden vollen Beschäftigungsmonat ein Zwölftel.
Bei hundertprozentigem Erreichen des vereinbarten Zieles beträgt die auszuzahlende Summe entsprechend 100 Prozent der Zielprämie. Die Summe verändert sich im gleichen prozentualen Verhältnis, in dem das Ergebnis vom Ziel abweicht. Soweit das Erreichen des Ziels nicht messbar ist, muss der Arbeitgeber ermitteln, wieweit die Vorgaben umgesetzt wurden, empfiehlt der Fachverlag. Vereinbart werden sollte auch, innerhalb welcher Zeit nach Abschluss des Geschäftsjahres die Prämie abzurechnen und auszuzahlen ist.
Eine Zielvereinbarung kann zum Beispiel so aussehen, dass beide Parteien sich darauf verständigen, den Nettoumsatz in 2008 in einem bestimmten Bereich auf mindestens 340 000 Euro netto zu steigern. Gelingt dem Arbeitnehmer das, erhält er eine Prämie von 5000 Euro brutto. Für jede über 340 000 Euro hinausgehenden 20 000 Euro Umsatz erhöht sich die Prämie um jeweils 500 Euro.