Zu viel Gehalt: Zurückzahlen nicht immer nötig

Leipzig (dpa/tmn) – Bekommt ein Angestellter über einen längeren Zeitraum zu viel Gehalt überwiesen, muss er es nicht in jedem Fall zurückzahlen. Das sagte Roland Gross, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Leipzig.

Zunächst sei zu prüfen, ob im eigenen Vertrag oder im Tarifvertrag eine sogenannte Ausschlussklausel steht. Besteht beispielsweise eine Ausschlussfrist von sechs Monaten, könne der Arbeitgeber nur für diesen Zeitraum das zu viel gezahlte Geld zurückfordern.

Zudem gebe es die sogenannte Einrede der Entreicherung: «Hat der Arbeitnehmer das zu viel gezahlte Geld ausgegeben, dann braucht er es nicht zurückzuzahlen», sagte Gross. Er könne geltend machen, er habe sein Leben entsprechend ausgerichtet und sei nun entreichert.

Erhält er hingegen einmalig offensichtlich zu viel Gehalt, ist der Arbeitnehmer verpflichtet, diesen Fehler zu melden. «Es gibt eine Treuepflicht des Arbeitnehmers», so Gross. Stand aber sowieso eine Gehaltserhöhung an und kommt der zu hohe Betrag regelmäßig auf das Konto, sei der Arbeitnehmer nicht zum Nachrechnen verpflichtet.