Kein doppelter Urlaubsanspruch bei Doppelbeschäftigung
Arbeitnehmer haben auch dann keinen doppelten Urlaubsanspruch, wenn sie wegen einer im Nachhinein für unwirksam erklärten Arbeitgeberkündigung ein Doppelarbeitsverhältnis hatten. Das entschied das Bundesarbeitsgericht. Im