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Arbeitgeber muss Provision nicht garantieren

Ratgeber Beruf & Karriere

Arbeitnehmer mit leistungsabhängiger Bezahlung haben keinen Anspruch auf eine garantierte Provision.

Grundsätzlich sei der Arbeitgeber nicht dazu verpflichtet, die anfallenden Arbeiten so zu organisieren, dass Beschäftigte mit erfolgsabhängiger Vergütung ein maximales variables Entgelt erzielen, entschied das Bundesarbeitsgericht. Etwas anderes gelte nur bei einer entsprechenden Vereinbarung im Arbeitsvertrag.

In dem Fall hatte der Kläger, ein angestellter Versicherungsvertreter, vom Arbeitgeber Schadenersatz für entgangene Provisionen verlangt. Das erfolgsabhängige variable Entgelt des Klägers überstieg das vertraglich garantierte Gehalt immer um ein Mehrfaches. Nach einer Umstrukturierung seines Vertriebsbereichs sanken die Provisionen jedoch erheblich.

Wie schon in den Vorinstanzen blieb die Klage auch vor dem Bundesarbeitsgericht erfolglos. Ein Arbeitnehmer müsse es hinnehmen, dass die Höhe des variablen Entgelts nicht nur von seiner eigenen Person, sondern auch den Einflüssen des Markts und der Vertriebsorganisation des Arbeitgebers abhänge.

dapd