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Arbeitsweg endet nicht schon vor der Garage

Ratgeber Beruf & Karriere

Verunglückt ein Arbeitnehmer bei dem Versuch, seinen Pkw nach der Heimfahrt von der Arbeit in die Garage zu fahren, handelt es sich um einen versicherten Arbeitsunfall.

Das entschied das Sozialgericht Wiesbaden. Es verurteilte damit die beklagte Unfallkasse dazu, für die Verletzungsfolgen aufzukommen.

Die Unfallkasse hatte argumentiert, dass sich der Unfall nicht mehr auf dem versicherten Heimweg ereignet habe, sondern während einer Fahrtunterbrechung zu “eigenwirtschaftlichen Zwecken”. Denn der Unfall sei nur deshalb passiert, weil die Klägerin ihren Pkw vor einer Beschädigung habe bewahren wollen.

Tatsächlich war die Klägerin aus ihrem Auto ausgestiegen, um das Garagentor zu öffnen. Als der Pkw rückwärts rollte, versuchte sie, den Wagen aufzuhalten. Dabei wurde ihr linkes Bein überfahren.

Das Gericht gab der Klägerin recht. Sie habe weiterhin den versicherten Weg fortsetzen wollen, um das Auto in die Garage zu fahren. Zwar sei es der Klägerin möglicherweise auch darum gegangen, das Fahrzeug vor Schäden zu bewahren. Dieses Motiv sei aber “nicht geeignet, eine Unterbrechung des versicherten Weges hervorzurufen”, befanden die Richter.

dapd