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Auch erwerbsunfähige Arbeitnehmer sammeln Urlaubstage

Ratgeber Beruf & Karriere

Nach einem Urteil des Landesgerichts in Niedersachsen haben Arbeitnehmer auch im Falle einer langfristigen Erkrankung Anspruch auf Urlaubstage.

Arbeitnehmer haben auch dann einen Urlaubsanspruch gegenüber ihrem Arbeitgeber, wenn ihr Arbeitsverhältnis wegen einer langfristigen Erkrankung ruht und sie eine Erwerbsunfähigkeitsrente beziehen. Das gilt nach einem Urteil (Entscheidung vom 29. März 2012) des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen jedenfalls dann, wenn das Ruhen des Arbeitsverhältnisses letztlich auf die Erkrankung des Beschäftigten zurückzuführen ist. Denn nur so könne dem “verbindlichen europarechtlichen Grundsatz”” Rechnung getragen werden, dass Arbeitnehmer auch dann Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub haben, wenn sie während des gesamten Bezugszeitraums arbeitsunfähig waren.