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Geduldete Überstunden müssen bezahlt werden

Ratgeber Beruf & Karriere

Arbeitnehmer haben einen Anspruch auf Bezahlung von Überstunden, wenn der Arbeitgeber von der Mehrarbeit weiß und diese nicht ausdrücklich untersagt.

Das gilt auch dann, wenn nur die direkten Vorgesetzten, nicht aber die Geschäftsführung über die geleisteten Überstunden informiert waren, wie das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg entschied.

Damit sprachen die Richter einer Bürokraft knapp 4.400 Euro für fast 380 Überstunden zu. Die Klägerin hatte ihre Arbeitszeit ebenso wie ihre Kollegen in einer Excel-Datei dokumentiert, die vom direkten Vorgesetzten angelegt worden war. Da der Vorgesetzte von den Überstunden wusste und diese auch duldete, habe die Büroangestellte auch eine Vergütung der Mehrarbeit erwarten können, zumal sie mit einem Brutto-Monatsgehalt von 2.200 Euro keine herausgehobene Stellung im Unternehmen eingenommen habe, entschied das Gericht.