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Mehr Arbeit, gleiches Geld

Ratgeber Beruf & Karriere

Überstunden müssen nicht immer bezahlt werden

Arbeitnehmer in Deutschland machen jeden Monat fast 20 Überstunden. Immerhin vier dieser Stunden sind ein Geschenk an den Chef – für sie gibt es weder Geld noch einen Freizeitausgleich, ermittelte das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB).

Zwar haben Beschäftigte grundsätzlich Anspruch auf Lohn für geleistete Arbeit. Ob Mehrarbeit über die vertraglich vereinbarten Stunden hinaus bezahlt werden muss, hängt aber nicht zuletzt von der Hierarchiestufe im Unternehmen und entsprechend dem Gehalt eines Angestellten ab, wie aus mehreren Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts (BAG) hervor geht.

Von gut bezahlten, leitenden Angestellten dürfen Arbeitgeber demnach durchaus unbezahlte Überstunden erwarten, und zwar auch in erheblichem Umfang. Im konkreten Fall hatte ein Rechtsanwalt fast 40.000 Euro für gut 930 unbezahlte Arbeitsstunden gefordert. Laut Arbeitsvertrag verdiente der Kläger gut 5.800 Euro monatlich, anfallende Überstunden ausdrücklich inklusive.

Die Richter hielten zwar ebenso wie der Kläger die vertraglich vereinbarte pauschale Überstundenvergütung für zu ungenau und damit unwirksam. Jedoch habe der Anwalt wegen seiner Stellung “mit deutlich herausgehobenem Gehalt” nicht erwarten können, für die geleisteten Überstunden bezahlt zu werden.

Beschäftigte ohne “herausgehobenes Gehalt” müssen demgegenüber keine unbezahlten Überstunden leisten – jedenfalls dann nicht, wenn der Umfang der Mehrarbeit nicht klar aus dem Arbeitsvertrag hervor geht. Das Bundesarbeitsgericht sprach mit dieser Begründung einem Lagerarbeiter, der für 1.800 Euro angestellt war, die Bezahlung für 968 Überstunden zu.

Ab welchem Gehaltsniveau unbezahlte Überstunden hingenommen werden müssen, ließen die Richter offen. In einem ähnlich gelagerten Fall hat allerdings das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg entschieden, dass auch ein Bruttoverdienst von 2.200 Euro noch nicht “herausgehoben” ist.

dapd