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Ohne Abschluss im Nachteil

Ratgeber Beruf & Karriere

Wer keinen Berufsabschluss hat, ist auf dem Arbeitsmarkt gleich mehrfach im Nachteil.

Nach Berechnungen des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung ist die Arbeitslosenquote von Ungelernten etwa dreimal so wie für Menschen mit Berufsausbildung. Zudem arbeiten Geringqualifizierte oft für Niedriglöhne – etwa jeder dritte kommt trotz Vollzeitjob nicht über einen Monatsverdienst von 1.780 Euro hinaus, wie die Bundesarbeitsagentur ermittelte.

Für einen nachgeholten Berufsabschluss gibt es also gute Argumente. Erfahrene Berufstätige und Arbeitslose können bei den Industrie- und Handelskammern beziehungsweise Handwerkskammern eine Externenprüfung machen, die bei Erfolg einen vollwertigen Abschluss bringt. Voraussetzung für die Prüfungsteilnahme ist bei dreijährigen Ausbildungsberufen eine mindestens viereinhalbjährige Berufspraxis, bei zweijährigen Ausbildungsberufen reichen drei Jahre.

Kammern rechnen Ausbildungszeiten in verwandten Berufen an

Die Kammern, die im Einzelfall über die Prüfungszulassung entscheiden, rechnen allerdings auch Ausbildungszeiten in verwandten Berufen an. Zudem können Zeugnisse, Zertifikate oder auch ein höherer Schulabschluss als Beleg für erworbene Qualifikationen anerkannt werden und die geforderte Zeit der Berufstätigkeit verkürzen.

Während Auszubildende in der Berufsschule auf die Prüfung vorbereitet werden, müssen sich Berufstätige den Prüfungsstoff entweder selbstständig oder in Vorbereitungskursen aneignen. Die Prüfungsinhalte sind in der jeweiligen Ausbildungsordnung festgelegt, die bei den Kammern oder auch beim Bundesinstitut für Berufsbildung (www.bibb.de, Rubrik Berufe) erhältlich ist. Die Kammern nennen auch Bezugsquellen für aktuelle Prüfungsaufgaben und Lehrmaterialien.

Wer sich das Selbststudium nicht zutraut, kann auch an Vorbereitungskursen teilnehmen. Die sind allerdings mitunter kostspielig. Für einen einjährigen Vorbereitungskurs auf die Prüfung zum Bürokaufmann beispielsweise werden je nach Anbieter leicht 3.000 Euro fällig. Finanzielle Unterstützung leistet möglicherweise die Arbeitsagentur. Im Rahmen des Programms WeGeBau können auch Arbeitnehmer, die einen Job haben, einen Bildungsgutschein erhalten, mit dem die Lehrgangskosten übernommen werden. Die Förderung gibt es aber nur, wenn sie vor Beginn des Kurses beantragt wird. Ein Rechtsanspruch auf die Leistung besteht nicht.

dapd.