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Online-Kostenrechner für Familienpflegezeit

Ratgeber Beruf & Karriere

Arbeitnehmer können im Internet ermitteln, wie sich eine Familienpflegezeit auf ihr Einkommen auswirkt.

Unter der Adresse www.familien-pflege-zeit.de hat das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben einen Online-Rechner eingerichtet, der nach Eingabe von Bruttoeinkommen und gewünschter Arbeitszeitreduzierung die Höhe des Arbeitgeberdarlehens und der fälligen Versicherungsprämie berechnet.

Arbeitnehmer können seit Jahresanfang 2012 für bis zu 24 Monate in Familienpflegezeit gehen, sofern ihr Arbeitgeber zustimmt. Während der Familienpflegezeit können Beschäftigte ihre Arbeitszeit auf bis zu 15 Wochenstunden reduzieren. Der Arbeitgeber kürzt das Gehalt aber nicht voll, sondern zahlt für die Hälfte der entfallenden Arbeitsstunden den Lohn als Vorschuss. Am Ende der Familienpflegezeit arbeitet der Beschäftigte das aufgelaufene Darlehen wieder ab.

Damit der Arbeitgeber das Darlehen garantiert zurückbekommt, müssen Beschäftigte eine Versicherung abschließen, die für die Rückzahlung im Falle einer Berufsunfähigkeit aufkommt.

dapd