Unternehmensziele sind meisten Beschäftigten nicht klar
Jede dritte Fach- und Führungskraft in Deutschland weiß nicht, welche unternehmerischen Ziele sein Arbeitgeber verfolgt. Eine ungefähre Ahnung von der Firmenstrategie haben 23 Prozent, während
Jede dritte Fach- und Führungskraft in Deutschland weiß nicht, welche unternehmerischen Ziele sein Arbeitgeber verfolgt. Eine ungefähre Ahnung von der Firmenstrategie haben 23 Prozent, während

In einem Vorstellungsgespräch sollte man sich von seiner besten Seite zeigen. Vielen Bewerbern fällt es allerdings schwer, sich selbst zu loben. “Viele spielen ihre Kompetenzen
Arbeitslose, die eine Umschulung bei einem Bildungsträger absolvieren, können gegen die Kündigung des Umschulungsvertrags vor dem Arbeitsgericht klagen. Das entschied das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein. In dem

Weiterbildungswege nach der kaufmännischen Ausbildung Im Handwerk ist die Sache klar: Wer nach der Ausbildung im erlernten Beruf aufsteigen will, macht meist seinen Meister. In
Die gesetzliche Unfallversicherung haftet nicht für die Folgen eines Skiunfalls während einer betrieblichen Fortbildungsveranstaltung. Das entschied das Landessozialgericht Baden-Württemberg. Selbst wenn die mehrtägige Veranstaltung, bei
Fast 70 Prozent der Angestellten in Deutschland nutzen bei der Arbeit zumindest gelegentlich ihre privaten Handys und Laptops. Selbst wenn Unternehmen die Fremdgeräte untersagen, hält
Viele Studienabgänger freuen sich auf ihren ersten Job. Allerdings ist nicht jedem Absolventen klar, wie er den Einstieg in die Berufswelt schaffen soll. “Manche wissen
Wenn die Karrieren von Top-Absolventen ins Stocken geraten, liegt das meist an mangelnder Sozialkompetenz. Bei rund neun von zehn der sogenannten High Potentials sei ein
Arbeitgeber dürfen Beschäftigten fristlos kündigen, die “Schmiergeld” von Geschäftspartnern annehmen. Arbeitgeber dürfen Beschäftigten fristlos kündigen, die “Schmiergeld” von Geschäftspartnern annehmen. Das entschied das Landesarbeitsgericht Düsseldorf

Ein Unfall auf der Heimfahrt vom Arbeitsplatz gilt nur dann als versicherter Wegeunfall, wenn sich der Unfallzeitpunkt feststellen lässt. Dabei trägt der Verunglückte auch dann
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