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Rechtstipp: Führungskraft muss 18 Monate Kündigungsfrist hinnehmen

Ratgeber Beruf & Karriere

Arbeitnehmer in einer Führungsposition müssen mit einer Kündigungsfrist von 18 Monaten rechnen.

Arbeitnehmer in leitender Position müssen eine im Arbeitsvertrag vereinbarte gegenseitige Kündigungsfrist von 18 Monaten hinnehmen. Das entschied das Arbeitsgericht Heilbronn im Fall eines Einkaufsleiters, der bei einer Supermarktkette beschäftigt war. Der Kläger hatte seinen Arbeitsvertrag fristgerecht im August 2011 gekündigt. Die beklagte Handelskette stellte den Kläger daraufhin bezahlt frei, bestand aber auf Einhaltung des fristgerechten Kündigungstermins Ende Februar 2013.

Nach Ansicht des Einkaufsleiters war die im Vertrag festgelegte 18-monatige Kündigungsfrist unter anderem deswegen rechtswidrig, weil sie ihn unverhältnismäßig lange an den Arbeitgeber binde und damit gegen das Grundrecht auf freie Berufswahl verstoßen werde. Die Richter ließen diesen Einwand jedoch nicht gelten. Da der Einkaufsleiter die Konditionen aller Vertragspartner der Supermarktkette kenne, haben diese ein begründetes Interesse daran, die Marktkenntnisse des Klägers in einer Freistellungsphase “veralten” zu lassen. Die lange Kündigungsfrist benachteilige den Kläger auch nicht einseitig, da sich der Arbeitgeber im Kündigungsfall ebenfalls an die Frist hätte halten müssen.

dapd