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Skiunfall auf Fortbildungsreise ist nicht versichert

Ratgeber Beruf & Karriere

Die gesetzliche Unfallversicherung haftet nicht für die Folgen eines Skiunfalls während einer betrieblichen Fortbildungsveranstaltung.

Das entschied das Landessozialgericht Baden-Württemberg. Selbst wenn die mehrtägige Veranstaltung, bei der sich Schulungseinheiten mit Zeiten für Skifahrten und andere sportliche Aktivitäten abwechselten, als betriebliche Fortbildung anzuerkennen sei, stehe nur der berufliche Teil unter Versicherungsschutz, befanden die Richter.

Die Skiabfahrt, auf der sich das Unglück ereignete, könne auch nicht als versicherte betriebliche Gemeinschaftsveranstaltung gelten. Denn von den mitgereisten Beschäftigten des Betriebs hätten gar nicht alle skifahren können. Zudem biete “klassischer Abfahrtski” anders als beispielsweise eine gemeinsame Wanderung oder ein Bowlingturnier “nur begrenzt” die Möglichkeit des Austauschs unter den Beschäftigten sowie mit der Unternehmensleitung.

dapd