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Beamtete Lehrer dürfen auch weiterhin nicht streiken

Ratgeber Recht im Beruf

Sie durften es bislang nicht und das bleibt auch so: Beamtete Lehrer dürfen nicht streiken.

Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden. Trotz gegenläufiger Signale vom Menschenrechtsgerichtshof.

Für Beamte in Deutschland gelte ein generelles Streikverbot schon allein aufgrund ihres Status’. Die Regelung sei ein wesentlicher Bestandteil des in sich austarierten Gefüges von Rechten und Pflichten der Staatsdiener, hieß es.

Zugleich verlangten die Richter für die Zukunft Änderungen am Beamtenrecht. Der Gesetzgeber müsse Widersprüche zur Europäischen Menschenrechtskonvention beseitigen. Darin sieht der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte eine Streikmöglichkeit auch für Staatsbedienstete. Demnach ist nicht der Status entscheidend, sondern die Erfüllung hoheitlicher Aufgaben. Streiken wäre Lehrer dann erlaubt, nicht aber Polizisten. Deutschland sei verpflichtet, der Menschenrechtskonvention Geltung zu verschaffen. Bis dahin gelte aber das Streikverbot für alle Beamten.

Geklagt hatte eine beamtete Lehrerin. Gegen sie war eine Disziplinarstrafe verhängt worden, weil sie im Jahr 2009 an Warnstreiks teilgenommen hatte. Die Leipziger Richter bestätigten die Strafe, setzten die Geldbuße allerdings von 1500 auf 300 Euro herab. Die Frau ist heute keine Beamtin mehr und arbeitet auch nicht mehr als Lehrerin.

Quelle: dpa