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Mitarbeitern droht bei sexueller Belästigung fristlose Kündigung

Ratgeber Recht im Beruf

Wer Auszubildende sexuell belästigt, muss mit einer fristlosen Kündigung rechnen. In einem Fall war der Rauswurf sogar ohne vorherige Abmahnung wirksam.

Sexuelle Belästigung liegt vor, wenn ein Mitarbeiter etwa eine Auszubildende nach der Echtheit ihrer Brüste fragt und sie anschließend unsittlich berührt. Das teilt der Bund-Verlag mit und beruft sich auf eine Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen.

In dem verhandelten Fall hatte ein Mitarbeiter in einem Krankenhaus eine Auszubildende im Frühstücksraum zunächst auf die Echtheit ihrer Brüste angesprochen. Am nächsten Tag nahm er sie in den Arm und berührte sie an der Brust. Als der Arbeitgeber das mitbekam, kündigte er dem Mann fristlos. Der klagte dagegen.

Ohne Erfolg, entschied das Gericht. Die fristlose Kündigung sei gerechtfertigt. Dem Arbeitgeber sei eine Weiterbeschäftigung nicht zumutbar. Im pflegerischen Bereich arbeiteten überwiegend Frauen. Egal in welchen Bereichen der Kläger eingesetzt werde – er habe immer mit weiblichen Mitarbeitern zu tun. Die Vorinstanz hatte die fristlose Kündigung noch für unwirksam gehalten und eine vorherige Abmahnung gefordert.

Quelle: dpa