Zeitarbeitsfirma muss Sozialauswahl selbst treffen
Zeitarbeitsfirmen müssen bei betriebsbedingten Kündigungen eine Sozialauswahl treffen. Sie können die Entscheidung, welcher Arbeitsplatz wegfällt, nicht den entleihenden Unternehmen überlassen. Zeitarbeitsfirmen müssen bei betriebsbedingten Kündigungen