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Nicht länger als vier Wochen

Ratgeber Schule

Auch SchülerInnen dürfen in Deutschland arbeiten: sogenannte Ferienjobs. Dabei müssen sie aber einige Regeln beachten.

Schüler dürfen in Deutschland nur ausnahmsweise arbeiten. Wer noch “vollzeitschulpflichtig” ist, das heißt, in der Regel die zehnte Klasse noch nicht abgeschlossen hat und nicht volljährig ist, darf außerhalb der Ferien nur leichte Aufgaben wie Zeitungsaustragen übernehmen, und auch das nur für wenige Stunden. Für Ferienjobs gilt jedoch eine Ausnahmeregelung: Schüler ab 15 Jahren dürfen pro Jahr vier Wochen während der Schulferien arbeiten. Während dieser Zeit gilt nicht die strenge Kinderarbeitsschutzverordnung, sondern das Jugendarbeitsschutzgesetz.

Es erlaubt eine maximale Wochenarbeitszeit von 40 Stunden. Frühester Arbeitsbeginn ist 6.00 Uhr, enden muss die Arbeit bis 20.00 Uhr. Allerdings sind in bestimmten Branchen abweichende Arbeitszeiten erlaubt. In Kneipen und Restaurants beispielsweise dürfen Jugendliche auch bis 22.00 Uhr arbeiten – sofern sie mindestens 16 Jahre alt sind. In Betrieben mit Schichtarbeit kann das Arbeitsende sogar erst um 23.00 Uhr sein. Auch hier gilt die Altersgrenze von 16 Jahren.

Unabhängig von Alter und Branche müssen zwischen Arbeitsende und Arbeitsbeginn mindestens zwölf Stunden Freizeit liegen. Die gesamte Schicht, also die Arbeitszeit inklusive der Pausenzeiten, darf nicht länger als zehn Stunden sein. In der Gastronomie sind auch Elf-Stunden-Schichten erlaubt.

Nicht mehr als fünf Tage pro Kalenderwoche

Zwar dürfen Jugendliche in Ausnahmefällen auch am Samstag oder sogar Sonntag arbeiten, die Wochenendarbeit muss aber durch freie Tage ausgeglichen werden. Auf keinen Fall darf an mehr als fünf Tagen pro Kalenderwoche gearbeitet werden.

Schließlich verbietet das Jugendarbeitsschutzgesetz auch gefährliche, gesundheitsschädliche oder zu anstrengende Tätigkeiten. Konkrete Verbote, beispielsweise für die Beschäftigung Jugendlicher auf Baustellen, macht das Gesetz aber nicht.

Weitere Informationen gibt das Bundesarbeitsministerium in der Broschüre “Klare Sache – Informationen zum Jugendarbeitsschutz und zur Kinderarbeitsschutzverordnung” ( http://url.dapd.de/XVfSxN ). Hier lassen sich auch die relevanten Gesetze und Verordnungen nachlesen.

dapd