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Gewerkschaftsbund informiert über Rechte von Praktikanten

Ratgeber Studium

Tipps für Praktikanten gibt eine neu aufgelegte Broschüre des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB).

Der Ratgeber, der sich in erster Linie an Hochschulabsolventen und Studierende wendet, nennt die grundsätzlichen Rechte und Pflichten von Praktikanten und erläutert, was darüber hinaus im Praktikumsvertrag vereinbart werden sollte. Wichtig sind demnach vor allem Absprachen zu Arbeitszeiten, den Praktikumsinhalten, Kündigungsfristen und nicht zuletzt dem Entgelt.

Zudem erklärt die Broschüre, welche Besonderheiten bei freiwilligen und vorgeschriebenen Praktika zu beachten sind und welchen Unterschied es macht, ob das Praktikum während des Studiums oder danach gemacht wird. So müssen Praktikanten beispielsweise bei einem freiwilligen studienbegleitenden Praktikum vom Entgelt den Rentenversicherungsbeitrag abführen, nicht jedoch bei einem Pflichtpraktikum. Dafür müssen Praktikumsbetriebe einem freiwilligen Praktikanten auch Urlaub geben, während bei einem Pflichtpraktikum kein Urlaubsanspruch besteht.

Der Ratgeber “Rechte und Pflichten im Praktikum ist kostenfrei als Download auf der Internetseite des DGB unter www.dgb-bestellservice.de erhältlich.