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Länger BAföG bei überfüllten Seminaren

Ratgeber Studium

Studenten können auch nach Ablauf der Regelstudienzeit Anspruch auf BAföG haben.

Das gilt aber nur dann, wenn sie “trotz rationeller Planung und besonderer Anstrengungen” ihr Studium aus “hochschulorganisatorischen Gründen” nicht rechtzeitig abschließen konnten, wie das Verwaltungsgericht Arnsberg entschied.

In dem Fall wiesen die Richter die Klage einer ehemaligen Studentin dennoch ab. Das beklagte Studentenwerk hatte die BAföG-Zahlung nach Ablauf der Regelstudienzeit von sieben Semestern eingestellt. Die Klägerin hielt das nicht für gerechtfertigt, da sie an einzelnen Lehrveranstaltungen wegen Überbelegung nicht in den vorgesehenen Semestern habe teilnehmen können.

Nach dem Urteil der Richter kann ein Kapazitätsengpass an der Hochschule zwar grundsätzlich eine Verlängerung der BAföG-Förderdauer rechtfertigen. Die Klägerin habe aber anders als einige ihrer Kommilitonen nicht alle bestehenden Möglichkeiten ausgeschöpft, die noch ausstehenden Leistungsnachweise innerhalb der Regelstudienzeit zu erbringen.

dapd