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Hochschulabschlüsse im Überblick

Ratgeber Studium

Wie unterscheiden sich die Abschlüsse Diplom, Bachelor, Master & Co. ?

Bachelor

Der Bachelorabschluss wurde als Folge des Bologna-Prozesses in Deutschland flächendeckend eingeführt und hat alte Hochschulabschlüsse wie das Diplom weitgehend abgelöst. Ziel ist ein größerer Praxisbezug, eine kürzere Studiendauer sowie die bessere Vergleichbarkeit der Hochschulabschlüsse in Europa. Mit dem Bachelor erwerben Studenten ihren ersten akademischen Grad. Voraussetzung für ein Bachelorstudium ist in der Regel die allgemeine Hochschulreife. Das Studium umfasst mindestens 6 und höchstens 8 Semester und schließt mit der Bachelorarbeit ab. Gearbeitet wird mit einem Punktesystem: Um den Bachelor zu erwerben, müssen die Studierenden 180 Leistungspunkte erreichen, wenn sie 6 Semester studieren. Bei einer Regelstudienzeit von 8 Semestern müssen 240 Leistungspunkte erarbeitet werden. Dabei umfasst ein Leistungspunkt in der Regel 30 Arbeitsstunden. Zu den Arbeitsstunden zählen sämtliche Vorlesungen, Kurse, Studienarbeiten, Klausuren, Referate, Prüfungen sowie Vor- und Nachbereitungen. Auch Praktika sind Bestandteil des Bachelorstudiums. Die Lehrveranstaltungen sind in Module eingeteilt, wobei ein Modul stets mit einem bestimmten Lernziel und einer Modulprüfung verbunden ist. Die einzelnen studienbegleitenden Modulprüfungen bilden zusammen mit der Bachelorarbeit und den Leistungspunkten den Bachelorabschluss. Dabei hat die Bachelorarbeit einen Umfang von ca. 30 bis 50 Seiten. Je nach Studienrichtung können verschiedene Bachelor Hochschulabschlüsse erworben werden. Wer sein Studium erfolgreich mit dem Bachelor abgeschlossen hat, kann danach entweder direkt ins Berufsleben einsteigen oder sein Studium mit dem Ziel des nächsthöheren akademischen Grades, des Master, fortsetzen.

Bachelorabschlüsse im Überblick
Bachelor of Arts (B.A.)
Bachelor of Science (B.Sc.)
Bachelor of Engineering (B.Eng.)
Bachelor of Laws (LL.B.)
Bachelor of Music (B.Mus.)
Bachelor of Education (B.Ed.)

Master

Der Masterabschluss ist wie der Bachelor im Zuge der Bologna-Reform in Deutschland eingeführt worden. Mit dem Master erwerben Studierende den zweiten akademischen Grad. Zugangsvoraussetzungen sind Hochschulabschlüsse wie Bachelor, Magister oder Diplom. Die Absolventen haben die Wahl zwischen einem konsekutiven und nicht konsekutiven Masterstudium: Sie können die Fachrichtung, in welcher sie den Bachelor erworben haben, vertiefen oder den Masterabschluss in einer anderen Fachrichtung anstreben. Sie studieren in Vollzeit an der Universität oder auch berufsbegleitend. Ein Masterstudium dauert mindestens 2 und höchstens 4 Semester. Dabei werden, wie beim Bachelorstudium, erbrachte Arbeitsleistungen mit Leistungspunkten honoriert. Je nach Dauer sind bei einem Masterstudium 90 bis 120 Leistungspunkte zu erreichen. Die Lehrveranstaltungen sind, ebenfalls wie beim Bachelorstudium, in Module eingeteilt, wobei ein Modul meist mehrere Lehrveranstaltungen beinhaltet und mit einer Modulprüfung abschließt. In die Abschlussnote des Masterstudiums fließen die Modulnoten und die Leistungspunkte ein. Außerdem wird eine Masterarbeit gefordert. Mit dieser Abschlussarbeit sollen die Studierenden beweisen, dass sie in der Lage sind, eine Aufgabe aus ihrem gewählten Fachgebiet innerhalb einer bestimmten Frist wissenschaftlich bearbeiten zu können. Die Masterarbeit orientiert sich vom Umfang her an der Diplom- bzw. Magisterarbeit und sollte ca. 60 bis 100 Seiten umfassen. Es gibt verschiedene Hochschulabschlüsse, mit denen man den Mastergrad erwerben kann. Ein erfolgreich abgeschlossenes Masterstudium ist berufsqualifizierend und verleiht den Absolventen die Möglichkeit zur Promotion.

Masterabschlüsse im Überblick
Master of Business Administration (MBA)
Master of Arts (M.A.)
Master of Science (M.Sc.)
Master of Engineering (M.Eng.)
Master of Laws (LL.M.)
Master of Fine Arts (M.F.A.)
Master of Music (M.Mus.)
Master of Education (M.Ed.)

Staatsexamen

Studierende, die eine Karriere im Staatsdienst anstreben, schließen in der Regel ihr Studium mit dem Staatsexamen ab. Hochschulabschlüsse in Fachrichtungen wie Medizin, Pharmazie, Rechtswissenschaften oder Lehrämtern sehen Laufbahnen vor, die den Beamtenstatus beinhalten oder die, wie z. B. Medizin, für den Staat bedeutsam sind. Deswegen liegt in diesen Fächern eine besondere Prüfungsordnung vor, bei welcher die Absolventen das 1. Staatsexamen und nach einem praktischen Vorbereitungsdienst schließlich das 2. Staatsexamen erwerben. So legen Studierende, die ein Lehramt anstreben, nach der Regelstudienzeit zunächst das 1. Staatsexamen ab. Dieses besteht aus studienbegleitenden Klausuren und mündlichen Prüfungen, am Ende schreiben die Anwärter eine Examenshausarbeit. Auf das 1. Staatsexamen folgt ein praktischer Vorbereitungsdienst, der zwischen 18 und 24 Monate in Anspruch nimmt. Das 2. Staatsexamen enthält dementsprechend hauptsächlich Elemente aus der Praxis. Bei den Rechtswissenschaften verläuft die Prüfung ähnlich wie beim Lehramt, die Absolventen leisten nach dem 1. Staatsexamen ein zweijähriges Referendarium ab und erwerben anschließend das 2. Staatsexamen. Etwas anders sieht es in der Medizin aus, hier müssen die Studierenden in der Regel 3 Staatsexamina und eine ärztliche Vorprüfung absolvieren. Für angehende Pharmazeuten sind ein schriftlicher und 2 mündliche Prüfungsabschnitte vorgesehen. Mit dem Staatsexamen erhält man die gleichen Rechte auf eine Promotion, wie sie auch für andere Hochschulabschlüsse gelten.

Diplom

Das Diplom ist einer der traditionellen Hochschulabschlüsse, die im Zug des Bologna-Prozesses auslaufen und durch Bachelor- und Masterabschlüsse ersetzt werden. Heute können nur noch ausgewählte Studienfächer an einigen wenigen Universitätsstandorten in Deutschland auf Diplom studiert werden. Ein Diplomstudium gliedert sich in Grund- und Hauptstudium, die Regelstudienzeit beträgt je nach Fachrichtung und Studienordnung 6 – 10 Semester. Während des Grundstudiums erwerben die Sudierenden Grundkenntnisse in allen Bereichen ihres Faches. Im Hauptstudium können sie sich dann auf bestimmte Themengebiete spezialisieren. Das Grundstudium schließen sie mit einem Vordiplom ab, welches meist mehrere mündliche und schriftliche Prüfungen beinhaltet. Teilweise besteht das Vordiplom jedoch aus Leistungsnachweisen, die im Verlauf des Grundstudiums erbracht werden müssen. Im Gegensatz zum Bachelor ist das Vordiplom kein berufsqualifizierender Abschluss. Das Hauptstudium endet in der Regel mit mehreren umfangreichen schriftlichen und mündlichen Prüfungen, zum Teil fließen auch studienbegleitende Leistungen in die Diplomnote mit ein. In jedem Fall muss eine Diplomarbeit im Umfang von 60 – 100 Seiten geschrieben werden, welche nachweist, dass der Absolvent zu eigenständiger wissenschaftlicher Arbeit fähig ist. Das Diplom berechtigt wie andere Hochschulabschlüsse zur Promotion.

Magister

Der Magister gehört wie das Diplom zu den auslaufenden Studiengängen, die durch Bachelor- und Masterabschlüsse ersetzt werden. In Deutschland werden nur noch wenige Magisterstudiengänge angeboten. Während das Diplom eher in naturwissenschaftlichen Fächern erworben wird, ist der Magister einer der traditionellen Hochschulabschlüsse für Geisteswissenschaften. Der Ablauf eines Magisterstudiums ähnelt dem eines Diplomstudiums, es besteht aus Grund- und Hauptstudium. Doch im Gegensatz zum Diplomstudium, wo in der Regel nur ein Fach studiert wird, setzt sich das Magisterstudium entweder aus zwei Hauptfächern oder einem Hauptfach und zwei Nebenfächern zusammen. Das Grundstudium endet mit einer Zwischenprüfung, die mündliche und schriftliche Prüfungen beinhaltet und noch nicht zum Berufseinstieg befähigt. Im Hauptstudium spezialisieren sich die Studierenden auf bestimmte Fachgebiete. Am Ende des Studiums steht die Magisterarbeit, die im ersten Hauptfach geschrieben wird und aus ca. 60 bis 100 Seiten besteht. Außerdem besteht die Magisterprüfung aus umfangreichen mündlichen und schriftlichen Prüfungen in allen gewählten Fachrichtungen. Dabei umfassen die mündlichen Prüfungen in den Hauptfächern eine Stunde, in den Nebenfächern 30 Minuten. Die Klausuren dauern in allen Fächern meist vier Stunden. Der Magister ist einer der Hochschulabschlüsse, die zur Promotion berechtigen.

Promotion

Bei einer erfolgreichen Promotion wird der akademische Grad Doktor verliehen. Hochschulabschlüsse wie Master, Magister, Diplom und Staatsexamen berechtigen zur Promotion. Wer einen Doktortitel anstrebt, sollte sein Studium mit sehr gut oder mindestens mit gut abschlossen haben. Je nach Fachrichtung werden auch bestimmte Sprachnachweise wie das Latinum oder das Graecum gefordert. Der Studierende wählt einen betreuenden Professor und meldet sein Promotionsvorhaben beim Promotionsausschuss seiner Fakultät an. Wird er als Doktorand angenommen, folgt die Anfertigung der Dissertation (Doktorarbeit). Mit der Dissertation hat er den Nachweis zu erbringen, dass er in der Lage ist, eigenständige wissenschaftliche Forschungsarbeit zu leisten und dabei neue Erkenntnisse vorzulegen. Während der Promotionsphase hat der Doktorand zusätzlich verschiedene Aufgaben zu erfüllen, die je nach Universität und Fachrichtung variieren. Dazu gehören z. B. die Teilnahme an Doktorandenseminaren, die Veröffentlichung von wissenschaftlichen Schriften sowie die wissenschaftliche Mitarbeit an der Hochschule. Wird die Doktorarbeit von der Fakultät angenommen und von Gutachtern positiv bewertet, folgt eine mündliche Prüfung, in welcher der Doktorand seine Arbeit vor Hochschullehrern und Fachpublikum verteidigen muss. Bewertet wird die Promotionsleistung in Deutschland mit deutschen und lateinischen Noten.


Siehe auch

kischuni.de-Ratgeber: Hochschularten im Überblick
kischuni.de-Ratgeber: Studienmodelle im Überblick
kischuni.de-Ratgeber: Zulassungsbeschränkung und Auswahlverfahren
kischuni.de-Ratgeber: Studiengebühren, Finanzierung und Förderung
kischuni.de-Ratgeber: Leben und Wohnen als Student