Datenschutz in der evangelischen Kirche

Lernziele

Im Rahmen der informationellen Selbstbestimmung hat jeder Mensch in Deutschland das Recht, selbst darüber zu entscheiden, wer und in welchem Umfang seine personenbezogenen Daten verarbeitet. Im Bereich der evangelischen Kirchen in Deutschland beschränkt sich dieser Grundsatz nicht nur auf die Verwaltung der Daten der Gemeindemitglieder sondern auch auf Informationen über Menschen, die kirchliche Einrichtungen besuchen um dort Hilfe zu erhalten.

Für die Datenverarbeitung staatlicher und privater Stellen gilt das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und die Datenschutzgesetze der Länder. Das durch Art. 1 40 GG i.V.m. Art. 1 47 Abs. 3 WRV garantierte Selbstverwaltungsrecht der Kirchen führt jedoch dazu, dass diese Vorschriften nicht auf kirchliche Einrichtungen anwendbar sind. Die Kirche stellt jedoch keinen datenschutzfreien Raum dar! Einen wesentlichen Baustein der rechtlichen Regelungen stellt das Datenschutzgesetz der Evangelischen Kirche in Deutschland (DSG-EKD) in der Neufassung vom 01. Januar 2013 dar.

Zielgruppe

Datenschutzbeauftragte

Zulassungsvoraussetzungen

– Keine Angaben –

Unterrichtszeiten

10 – 17 Uhr

Bewerbungsschluss

– Keine Angaben –

Fördermöglichkeiten

– Keine Angaben –

Inhalte

rechtliche Grundlagen gem. DSG-EKD

Der/die Beauftragte für den Datenschutz der evangelischen Kirche in Deutschland

Der/die Beauftragte für den Datenschutz der Gliedkirchen der evangelischen Kirche in Deutschland

Datenerhebung ? verarbeitung und ?nutzung bei Dienst- und Arbeitsverhältnissen

technisch / organisatorische Maßnahmen, IT-Sicherheit

Verordnung über die in das Gemeindeverzeichnis aufzunehmenden Daten der Kirchenmitglieder mit ihren Familienangehörigen

Verordnung über den automatisierten zwischenkirchlichen Datenaustausch

Beschlüsse und Erklärungen der Konferenz der Datenschutzbeauftragten der EKD

Akkreditierung

– Keine Angaben –

Termine

Info

Abschluss:

Zeitmodelle:

Orte:

Dauer:

Anbieter:

Kedua GmbH

Kosten:

1130.50