Sozialdatenschutz

Lernziele

Der Datenschutz im sozialen Bereich ist gesetzlich festgelegt (BDSG und SGB).
Demnach ist grundsätzlich die Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten unzulässig, es sei denn der Gesetzgeber erlaubt dieses ausdrücklich oder der Betroffene willigt ein. Auch handelt es sich beim Datenschutz um ein zentrales Qualitätsmerkmal sozialer Arbeit.

Dementsprechend müssen die datenschutzrechtlichen Bestimmungen konsequent angewendet werden und dadurch die Persönlichkeitsrechte der Adressaten sozialer Arbeit gesichert sein. Dies zu erreichen seetzt voraus, dass die einschlägigen Normen bekannt sind und durch die jeweiligen Sachbearbeiter gesetzeskonform angewendet werden.In dem Seminar werden den Schulungsteilnehmern die zu Grunde liegenden Gesetzessystematik erläutert und mit Fällen aus der Praxis die Umsetzung geübt.

Zielgruppe

Datenschutzbeauftragte
Datenschutz Mitarbeiter im sozialen Bereich

Zulassungsvoraussetzungen

– Keine Angaben –

Unterrichtszeiten

10 – 17 Uhr

Bewerbungsschluss

– Keine Angaben –

Fördermöglichkeiten

– Keine Angaben –

Inhalte

In dem 2-tägigen Seminar werden folgende gesetzliche Grundlagen vorgestellt und deren praktische Anwendung aufgezeigt:

Grundgesetz (GG)

Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)

Sozialgesetzbuch, Erstes Buch (SGB I)

Sozialgesetzbuch, Achtes Buch (SGB VIII)

Sozialgesetzbuch, Zehntes Buch (SGB X)

Strafgesetzbuch (StGB)

Strafprozessordnung (StPO)

Akkreditierung

– Keine Angaben –

Termine

Info

Abschluss:

Zeitmodelle:

Dauer:

Anbieter:

Kedua GmbH

Kosten:

1010.30