Sozialdatenschutz
Lernziele
Der Datenschutz im sozialen Bereich ist gesetzlich festgelegt (BDSG und SGB).
Demnach ist grundsätzlich die Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten unzulässig, es sei denn der Gesetzgeber erlaubt dieses ausdrücklich oder der Betroffene willigt ein. Auch handelt es sich beim Datenschutz um ein zentrales Qualitätsmerkmal sozialer Arbeit.
Dementsprechend müssen die datenschutzrechtlichen Bestimmungen konsequent angewendet werden und dadurch die Persönlichkeitsrechte der Adressaten sozialer Arbeit gesichert sein. Dies zu erreichen seetzt voraus, dass die einschlägigen Normen bekannt sind und durch die jeweiligen Sachbearbeiter gesetzeskonform angewendet werden.In dem Seminar werden den Schulungsteilnehmern die zu Grunde liegenden Gesetzessystematik erläutert und mit Fällen aus der Praxis die Umsetzung geübt.
Zielgruppe
Datenschutzbeauftragte
Datenschutz Mitarbeiter im sozialen Bereich
Zulassungsvoraussetzungen
Unterrichtszeiten
10 – 17 Uhr
Bewerbungsschluss
Fördermöglichkeiten
Inhalte
In dem 2-tägigen Seminar werden folgende gesetzliche Grundlagen vorgestellt und deren praktische Anwendung aufgezeigt:
Grundgesetz (GG)
Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
Sozialgesetzbuch, Erstes Buch (SGB I)
Sozialgesetzbuch, Achtes Buch (SGB VIII)
Sozialgesetzbuch, Zehntes Buch (SGB X)
Strafgesetzbuch (StGB)
Strafprozessordnung (StPO)
Akkreditierung
Termine
Info
Abschluss:
Zeitmodelle:
Dauer:
Anbieter:
Kosten: