IG Metall lobt Urteil zur steuerlichen Absetzbarkeit der Ausbildung

Die IG Metall in Niedersachsen und Sachsen-Anhalt hat das Urteil des Bundesfinanzhofes zur steuerlichen Absetzbarkeit der Ausbildung begrüßt.

Die Kosten für die Ausbildung oder das Erststudium geltend machen zu können sei konsequent, teilte die Gewerkschaft am Donnerstag in Hannover mit.

Der Staat habe Auszubildende und Studierende «vor allem in Anbetracht des Fachkräftemangels zu fördern und nicht, wie in Niedersachsen, mit hohen Studiengebühren zu bestrafen», sagte der IG-Metall-Bezirksleiter Hartmut Meine. Er forderte die Landesregierung erneut auf, die Studiengebühren abzuschaffen.