Änderungskündigung: Bedingungen müssen klar sein

Düsseldorf (dpa/tmn) – Änderungskündigungen müssen eindeutige Angaben zu den künftigen Vertragsbedingungen eines Beschäftigten enthalten. Das geht aus einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts in Erfurt hervor (Az.: 2 AZR 641/07).

Demnach ist eine Änderungskündigung unwirksam, wenn unklar bleibt, zu welchen Konditionen ein Beschäftigter in Zukunft arbeiten soll. Darauf weist die Zeitschrift «Personal hin.

In dem Fall hatte ein Zeitarbeiter erfolgreich gegen eine Änderungskündigung geklagt. Sein Arbeitgeber hatte ihm einen Arbeitsvertrag angeboten, der auf einen Tarifvertrag Bezug nahm. Falls dieser unwirksam werde, sollte aber ein anderer Tarifvertrag gelten. Das sahen die Richter als unzulässig an. Für den Arbeitnehmer sei nicht ersichtlich, welche konkreten Konditionen für ihn gelten sollten. Das sei aber Voraussetzung dafür, dass eine Änderungskündigung wirksam ist.