Altersvorsorge bei Arbeitslosigkeit weiterführen

Berlin (dpa/tmn) – Wer seinen Arbeitsplatz verliert, sollte nicht überstürzt seine Altersvorsorge kündigen. Die Initiative «Altersvorsorge macht Schule» in Berlin warnt, dass eine Kündigung fast immer ein Verlustgeschäft sei.

Bei Riester-Verträgen müssten darüber hinaus alle bisherigen Zulagen zurückgezahlt werden. Gerade staatlich geförderte Anlageformen wie Riesterverträge müssen auch Empfänger von Hartz IV nicht aufbrauchen. Wer Arbeitslosengeld I erhält, müsse sein Vermögen ohnehin nicht antasten.

Damit die Altersvorsorge das knappe Budget während der Arbeitslosigkeit nicht zu stark belastet, lassen sich die Beiträge zu Riesterverträgen den Angaben zufolge während der Arbeitslosigkeit senken oder ganz aussetzen. So arbeite zumindest das bereits eingesetzt Kapital weiter. Auch eine betriebliche Entgeltumwandlung könnten Anleger ruhen lassen und oft später bei einem anderen Arbeitgeber weiterführen.

Weniger geschützt sind laut der Initiative Anlageformen, die staatlich nicht gefördert werden. Für sie gelten die Vermögensfreibeträge von 150 Euro pro Lebensjahr bis zu einem Höchstbetrag von 9750 Euro sowie der Altersvorsorge-Freibetrag von 250 Euro pro Lebensjahr bis maximal 16 250 Euro. Wäre der Verlust größer als zehn Prozent, gilt eine vorzeitige Auflösung allerdings als nicht zumutbar. Die Initiative «Altersvorsorge macht Schule» wird unter anderem von der Bundesregierung und der Deutsche Rentenversicherung getragen wird.