Arbeitsunfall: Krankenwagen oder Kollegenauto

Mannheim (dpa/tmn) – Bei einer schweren Verletzung durch einen Arbeitsunfall sollten Berufstätige einen Krankenwagen rufen lassen. In leichten Fällen – etwa einer Prellung – reiche es aus, wenn ein Kollege den Verletzten mit seinem Pkw fährt.

Darauf weist die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gaststätten (BGN) in Mannheim hin. Denn bei sehr schweren Verletzungen – Brüchen oder sogenannten Amputationsverletzungen zum Beispiel – müsse der Verletzte schon während der Fahrt medizinisch versorgt werden. Dafür müsse der Unternehmer sorgen.

Die Kosten trage die jeweilige Berufsgenossenschaft (BG). In ganz leichten Fällen können Arbeitnehmer auch selbst fahren. Sollte es während der Fahrt – allein oder mit dem Kollegen – zu einem Unfall kommen, trete die BG für Schäden ein. Denn der Weg zum Arzt ist versichert. Für Schäden am Auto allerdings sei die BG nicht zuständig.