Dienst-Laptop im Urlaub: Arbeitnehmer muss zahlen

Frankfurt/Main (dpa) – Im Urlaub auf dem dienstlichen Laptop im Internet surfen kann teuer werden: Ein ehemaliger Vertriebsmitarbeiter eines Fitnessgeräteherstellers muss mehr als 31 000 Euro Schadensersatz an das Unternehmen zahlen.

Das Arbeitsgericht Frankfurt gab in einem am Donnerstag bekannt gewordenen Urteil der Zahlungsklage der Firma statt (AZ 1 Ca 1139/09). Der Arbeitnehmer hatte das Gerät mit nach Kroatien genommen, dort mit einer UMTS-Karte Anschluss an das Internet und ausgiebig gesurft. Die Flatrate der Firma galt allerdings nicht für die Internet-Nutzung in Kroatien. Den Vorgesetzten kam schließlich eine Rechnung über rund 48 000 Euro auf den Schreibtisch, die nach einigen Verhandlungen mit dem Telefonunternehmen auf 31 000 Euro gedrückt werden konnte. Diesen Betrag klagte die Firma nun von dem mittlerweile ausgeschiedenen Arbeitnehmer ein.

Laut Urteil hätte sich der Internet-Nutzer vor der Abreise in den Urlaub über mögliche Zusatzkosten informieren müssen. An seiner Zahlungspflicht ändere auch der Umstand nichts, dass die Privatnutzung des Computers im Grunde nicht verboten war. Der Arbeitnehmer habe nicht nachweisen können, dass die Internet-Nutzung im Urlaub einen wie auch immer gearteten dienstlichen Bezug besessen habe. «Warum also soll die Firma dann diese horrenden Kosten tragen», fragte der Vorsitzende Richter.