Einmalig privater Patientenkontakt: Keine Kündigung

Aachen/Berlin (dpa/tmn) – Ein angestellter Therapeut riskiert nicht seinen Arbeitsplatz, wenn er sich einmalig privat mit einer ehemaligen Patientin trifft. Voraussetzung ist, dass er ihr helfen möchte.

So entschied das Arbeitsgericht Aachen (Az.: 9 Ca 3132/07), wie die Deutsche Anwaltauskunft in Berlin mitteilt. In dem Fall war der Therapeut in einer Klinik beschäftigt. Eine minderjährige Patientin wandte sich nach ihrer Entlassung mehrfach per Mail an ihn. Er ließ sich schließlich zu einem Treffen in seiner Wohnung überreden. Dabei riet er ihr, sich an ihren zuständigen Therapeuten zu wenden.

Nachdem das Jugendamt die Klinik von dem Treffen unterrichtet hatte, kündigte der Arbeitgeber fristlos. Zu Unrecht, so das Gericht: Bei dem Treffen handele es sich um ein einmaliges Verhalten. Die Initiative sei auch nicht vom Therapeuten ausgegangen. Ein schwerer Vertrauensbruch, der eine Kündigung rechtfertigen würde, sei nicht zu erkennen.

Informationen: Deutsche Anwaltauskunft, Telefon: 01805/18 18 05 (für 14 Cent/Minute)