Fehlendes Verantwortungsgefühl: Fristlose Kündigung

Köln/Berlin (dpa/tmn) – Wer am Arbeitsplatz zu wenig Verantwortungsgefühl zeigt, kann fristlos entlassen werden. Das gilt erst recht, wenn der Betreffende die Gefahr eines massiven Rufschadens für den Arbeitgeber in Kauf nimmt.

Entsprechend bestätigte das Landesarbeitsgericht Köln die fristlose Kündigung eines Metzgermeisters einer Supermarkt-Kette (Az.: 5 Sa 1323/08), so die die Deutsche Anwaltauskunft in Berlin. Er hatte Grillfleisch einen Tag vor Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums neu verpackt und mit einem um drei Tage verlängerten Mindesthaltbarkeitsdatum versehen.

Der Fleischer war im Betrieb seit 27 Jahren beschäftigt. Dennoch sei die Kündigung gerechtfertigt, so das Gericht. Wegen eines ähnlichen Vorfalls habe er schon einmal eine Kündigung bekommen, die wieder zurückgenommen wurde, nachdem er sich verpflichtet hatte, seine Tätigkeit ordnungsgemäß zu verrichten.

Vor Gericht hatte er aber selbst erklärt, ähnliche Umetikettierungen fast wöchentlich vorgenommen zu haben. Daher müsse davon ausgegangen werden, dass ihm jedes Verantwortungsgefühl für die Gesundheit der Kunden fehle. Für den Arbeitgeber bedeute das die Gefahr eines massiven Rufschadens.