Fristlose Entlassung bei Arbeitszeitbetrug

Mainz (dpa) – Arbeitszeitbetrug rechtfertigt die fristlose Entlassung eines Mitarbeiters. Das entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz in Mainz in einem am Mittwoch (17. Juni) bekanntgewordenen Urteil.

Nach Meinung des Gerichts wird in diesen Fällen das Vertrauen des Arbeitgebers in die Redlichkeit des Mitarbeiters besonders enttäuscht. Daher liege regelmäßig ein wichtiger Kündigungsgrund vor (Urteil vom 18.3.2009 ­ Az.: 7 Sa 735/08).

Das Gericht wies mit seinem Urteil die Kündigungsschutzklage einer Arbeitnehmerin ab. Die Klägerin hatte von Januar 2007 bis Juli 2008 in mindestens 82 Fällen rückwirkend die Angaben in der Zeiterfassung manuell zu ihren Gunsten verändert. Außerdem gab sie Tage als anwesend ein, an denen sie gar nicht an ihrem Arbeitsplatz war. Als der Arbeitgeber dies bemerkte, kündigte er fristlos. Die Klägerin argumentierte, die Kündigung sei unverhältnismäßig, da sie seit 30 Jahren in dem Betrieb arbeite und sich sonst nichts habe zuschulden kommen lassen.

Das LAG hielt der Klägerin dagegen vor, sie sei mit besonderer Dreistigkeit vorgegangen. Denn insbesondere der Zeitraum der Manipulationen zeige, dass die Klägerin ihren Arbeitgeber systematisch habe betrügen wollen.