Job im Ausland: Rentenanspruch in Europa gesichert

Berlin (dpa/tmn) – Wer als Arbeitnehmer längere Zeit im Ausland verbringt, muss sich keine Sorgen um seine Rente machen. Die Verordnungen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) garantieren Rentenansprüche für Arbeitszeiten in Staaten der Europäischen Union (EU).

Dies gilt auch für Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung in Berlin auf ihrem Online-Portal «ihre-vorsorge.de» hin. Wer länger als ein Jahr in einem anderen Land arbeitet, unterliege dem dortigen Sozialversicherungsrecht.