Junge Alleinerziehende: Oft ohne Berufserfahrung

Nürnberg (dpa/tmn) – Jüngere Alleinerziehende haben häufig wenig Berufserfahrung. Zum Teil fehlt ihnen auch eine abgeschlossene Berufsausbildung. Gleichzeitig sei bei ihnen – vor allem, wenn die Kinder kleiner sind – der Aufwand für deren Betreuung besonders groß.

Nach einer aktuelle Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) in Nürnberg beziehen Alleinerziehende ohne Berufsausbildung daher besonders lange Hartz-IV-Leistungen und sind besonders oft darauf angewiesen. Nach aktuellen Daten des Statistischen Bundesamtes haben Alleinerziehende einen Anteil von 18 Prozent an den Haushalten mit minderjährigen Kindern. Allerdings machen sie rund 50 Prozent aller «Bedarfsgemeinschaften mit Kindern» aus, die Leistungen nach Hartz IV bekommen.

Von allen Alleinerziehenden in Deutschland erhalten 41 Prozent Leistungen der sogenannten Grundsicherung. Das ist rund viermal so viel wie bei Paaren mit minderjährigen Kindern. Besonders deutlich ist dem IAB zufolge der Zusammenhang zwischen Bedürftigkeit und Kinderzahl: Fast drei Viertel aller Alleinerziehenden mit drei oder mehr Kindern bekommen entsprechende Leistungen.

Etwas anders sieht die Situation bei alleinerziehenden Akademikerinnen aus, die deutlich schneller von den Sozialleistungen unabhängig werden. Auch ältere Alleinerziehende mit meist größeren Kindern hätten bessere Chancen, ohne die staatliche Unterstützung auszukommen. Das höhere Alter der Kinder mache den Wiedereinstieg in den Beruf leichter, so das Institut. Hinzu kommt, dass ältere Alleinerziehende zum Teil verheiratet waren und somit größere Chancen haben, Unterstützung des Ex-Partners zu bekommen, zum Beispiel Unterhaltzahlungen oder Hilfe bei der Kinderbetreuung.

Entscheidend dafür, wie lange die Leistungen bezogen werden, ist vor allem das Alter des jüngsten Kindes, ermittelten die Wissenschaftler des zur Bundesagentur für Arbeit gehörenden Instituts. Davon hängt maßgeblich der Betreuungsaufwand ab, den alleinerziehende Frauen im Gegensatz zu Paaren in der Regel allein organisieren müssen. Fehlt die Möglichkeit, das Kind durch andere wie Verwandte, Tagesmütter oder öffentliche Einrichtungen betreuen zu lassen, schränkt das die Möglichkeiten der Mutter erheblich ein, eine Arbeit aufzunehmen.

Die IAB-Erhebung zeigt auch, dass viele Alleinerziehende mit Kindern unter drei Jahren arbeiten möchten: So ist den Daten zufolge jede zweite alleinerziehende Hartz-IV-Empfängerin mit einem Kleinkind als arbeitsuchend gemeldet. Rechtlich gesehen wären sie nicht verpflichtet zu arbeiten, solange das Kind jünger als drei Jahre ist. Daneben sind unter den Bezieherinnen von Hartz-IV-Leistungen etliche «Aufstocker», so das IAB: Das sind Frauen, die zwar berufstätig sind, aber – zum Beispiel, weil sie keine volle Stelle annehmen können – nicht genug verdienen und deshalb bedürftig bleiben. Insgesamt gelingt es vielen Alleinerziehenden trotz alledem, Arbeit und Kindererziehung unter einen Hut zu bekommen: Knapp drei Viertel von ihnen sind berufstätig. Allerdings erlebe die Hälfte davon ihre Situation als «belastend».