Keine Lohnfortzahlung: Bei Pleite Krankengeld anmelden

Berlin (dpa/tmn) – Erhalten kranke Mitarbeiter keine Lohnfortzahlung mehr, weil der Betrieb pleite ist, melden sie sich besser sofort bei ihrer Krankenkasse. Ihnen steht dann Krankengeld zu, erläutert der GKV-Spitzenverband in Berlin, dem alle gesetzlichen Krankenkassen angehören.

Üblicherweise erhalten Arbeitnehmer zwar erst nach sechs Wochen Arbeitsunfähigkeit Krankengeld. Bleibt der Betrieb ihnen etwa im Verfahren der Insolvenzeröffnung aber die Entgeltfortzahlung schuldig, ruht der Anspruch laut dem Sozialgesetzbuch nicht so lange. Betroffene könnten dann sofort Krankengeld bei ihrer Kasse beantragen.

Waren Arbeitnehmer zum Zeitpunkt der Insolvenz bereits länger krank und haben ohnehin schon Krankengeld erhalten, ändert sich für sie nichts: Sie beziehen die Leistungen dem Verband zufolge dann einfach weiter.