Knieleiden neu auf Liste der Berufskrankheiten

Berlin (dpa) – Wenn Fliesenleger oder Installateure jahrelang auf den Knien arbeiten, können sie bestimmte Knieprobleme nun als Berufskrankheit geltend machen. Der vorzeitige Verschleiß des Gelenkknorpels im Knie (Gonarthrose) wurde zum 1. Juli neu auf die Liste der Berufskrankheiten gesetzt.

Das teilte die Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) in Berlin mit. Um einen Anspruch auf Heilbehandlung oder Rente prüfen zu lassen, müssen die Betroffenen allerdings lange in ihrem Gewerbe arbeiten – manchmal mehr als 30 Jahre.

Auf der Liste der Berufskrankheiten finden sich seit Juli vier weitere Leiden, die durch das Arbeitsleben entstanden sein können: die entzündliche Krankheit der Lunge (Lungenfibrose) durch extreme und langjährige Einwirkungen von Schweißgasen und Schweißrauchen, Bluterkrankungen durch Benzol, Lungenkrebs durch polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) und das Zusammenwirken von Asbestfasern und PAK.

Berufskrankheiten sind Leiden, bei denen Betroffene Anstrengungen oder Stoffen in erheblich höherem Maß ausgesetzt sind als die übrige Bevölkerung. Bei Knieleiden, die häufig auch bei älteren Menschen auftreten, gelten für eine Anerkennung als Berufskrankheit feste Grenzwerte. Bei einem Installateur, der seine Knie jährlich in 200 Arbeitsschichten je 2 Stunden belastet, beginnt ein Anspruch zum Beispiel erst nach 32 Jahren. Ein Fliesenleger, der seine Knie 4 Stunden pro Arbeitsschicht anstrengt, erreicht das Limit nach 16 Jahren.

Wenn Verdacht auf eine Berufskrankheit besteht, müssen Ärzte, Krankenkassen und Unternehmer sie der zuständigen Unfallversicherung melden. Betroffene Versicherte können auch selbst einen Antrag stellen. Die Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse prüft dann den individuellen Fall. Bei anerkannter Berufskrankheit haben Versicherte Anspruch auf Heilbehandlung, bei Minderung der Erwerbsfähigkeit auf eine entsprechende Rente.