Krankheitsursachen: Firma darf keine Daten sammeln

Berlin (dpa/tmn) – Krankheitsursachen sind Privatsache – der Arbeitgeber hat keinen Anspruch darauf, sie zu erfahren. Er darf auch nicht dokumentieren, woran Mitarbeiter erkrankt sind oder waren.

«Das heißt, er darf nicht fragen, aber auch nicht mithören und dann aufschreiben, was der Betreffende hat», erläutert Helmut Platow, Bereichsleiter Recht beim Verdi-Bundesvorstand in Berlin. Arbeitgeber, die entsprechende Listen mit Informationen zu Krankheitsdauer und Krankheitsursache führen, hätten in der Regel die Absicht, sich von bestimmten Mitarbeitern zu trennen. Die Deutsche Bahn hatte am Dienstag (4. August) mitgeteilt, dass ein Tochterunternehmen Listen mit Daten über Krankheiten von Mitarbeitern geführt hat.

«Personalabteilungen wissen sehr genau, dass das nicht erlaubt ist», sagte Platow. «Wenn das auf dieser Ebene angeordnet wird, ist den Betreffenden klar, dass sie etwas Illegales machen.» Der Arbeitgeber hat durchaus das Recht, bestimmte Informationen zu bekommen, beispielsweise, ob es sich um eine Fortsetzungserkrankung oder einen ganz neuen Krankheitsfall handelt. Die klare Grenze verläuft da, wo er sich nach den Ursachen erkundigt.

Wer diese Grenze nicht einhält, begeht Platow zufolge eine schwerwiegende Pflichtverletzung, die für die Betreffenden Mitarbeiter, die sie begehen, arbeitsrechtliche Konsequenzen hat. «Unter Umständen reicht eine Abmahnung. Es kann aber auch zu einer Kündigung führen.» Der Vorstand der Deutschen Bahn hat bereits angekündigt, sich von den Verantwortlichen für die jüngste Datenaffäre zu trennen. Versuche von Arbeitgebern, dahinter zu kommen, woran ihre Mitarbeiter erkrankt sind, habe es schon immer gegeben, sagte Platow. Die Dimensionen seien heute allerdings andere.

Das liege einerseits an den Möglichkeiten der elektronischen Datenspeicherung. Andererseits gebe es aber auch eine neue Form von Lässigkeit beim Umgang mit dem Datenschutz. «Das Problembewusstsein ist geringer geworden, bei denen, die ihr Privatleben im Internet preisgeben, aber auch bei vielen Arbeitgebern», sagte Platow. Arbeitsrechtlich sei die Sache aber klar: Daten wie zu Krankheitsursachen von Arbeitnehmern sind geschützt. «Da geht es schließlich um Persönlichkeitsrechte.»