Kunstgeschichte: Kein Probe-Studium für Maskenbildnerin

Mainz (dpa) – Eine Maskenbildnerin ohne Meisterbrief darf kein Probe-Studium der Kunstgeschichte und Archäologie an der Uni Mainz aufnehmen. Das geht aus einem Urteil des Verwaltungsgerichts Mainz hervor.

Die Richter begründeten ihr Urteil unter anderem damit, dass der Notendurchschnitt der Klägerin nicht bei mindestens 2,5 liege (Az.: 6 L 102/09.MZ). Der geforderte Notendurchschnitt ist nach Angaben des Gerichts nicht nötig, wenn eine Weiterqualifizierung durch eine Meisterprüfung vorliegt. Da die Frau ihren Meisterschein als Friseurin aber vor der Ausbildung zur Maskenbildnerin gemacht habe, könne sie sich darauf nicht berufen. Zudem fehle auch der erforderliche inhaltliche Zusammenhang zwischen der beruflichen Ausbildung und dem angestrebten Studium, hieß es in der Begründung.

Die Frau hatte bei der Johannes Gutenberg-Universität in Mainz eine Zulassung zum Probestudium der Kunstgeschichte und Archäologie beantragt. Anschließend wollte sie eine Eignungsfeststellung absolvieren, um so eine Studienberechtigung zu erhalten. Nachdem der Antrag abgelehnt wurde, hatte die Frau sich an das Verwaltungsgericht gewandt.