Lehrstellen für chronisch Kranke werden gefördert

Düsseldorf (dpa/tmn) – Jugendliche mit chronischen Erkrankungen finden oft nur schwer einen Ausbildungsplatz. Solche Hemmschwellen lassen sich aber überwinden, in dem Betroffene von sich aus Betriebe auf Fördermöglichkeiten hinweisen.

An gesetzlichen Regelungen hierzu mangele es nicht, sagte Andreas Renner von der Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe in Düsseldorf. So stünden nach dem Sozialgesetzbuch zum einen den Betroffenen Leistungen zur «Teilhabe am Arbeitsleben» zu. Darüber hinaus würden auch Betriebe gefördert, die chronisch Kranken einen Ausbildungsplatz anbieten.

Beispielsweise werde die Anpassung des Arbeitsplatzes an die Bedürfnisse von Lehrlingen mit dauerhaften Erkrankungen wie Asthma, Neurodermitis oder Epilepsie bezuschusst. Auch eine dreimonatige Probebeschäftigung sei möglich. Die Kosten dafür würden teilweise oder vollständig von der Bundesagentur für Arbeit erstattet. «Auf diese Weise kann der Betrieb schauen, ob der Betroffene die vorgesehenen Tätigkeiten ausführen kann», sagt Renner. Helfen könnten auch die Integrationsfachdienste der Bundesländer, die sowohl Betroffene als auch Betriebe in Fragen zu Beruf und Ausbildung beraten.

Dass Betroffene den Anforderungen im Betrieb nicht gewachsen sein könnten, sei oft eine unbegründete Befürchtung: «Chronisch Kranke können ihre Fähigkeiten gut einschätzen», sagt Renner. Allerdings stießen sie vielerorts noch auf Vorurteile. Deshalb müssten Jugendliche mit solchen Leiden oftmals viel Engagement an den Tag legen, um Betriebe von sich zu überzeugen.