Mehr Geld beim Meister-Bafög: Neue Regeln ab Sommer

Suhl/Frankfurt/Main (dpa/tmn) – Karriere machen geht in vielen Berufszweigen nicht ohne Fortbildung. Gerade bei Vollzeit-Kursen bleibt da die Frage, woher man das Geld dafür kommt. Damit es daran nicht scheitert, gibt es das Meister-Bafög.

Es trägt den größten Teil der Kosten für die Weiterbildungsmaßnahme sowie einen Teil derjenigen für den Lebensunterhalt. Vom 1. Juli an gelten einige neue Regeln. So kann das Meister-Bafög künftig auch von Berufsgruppen in Anspruch genommen werden, für die das bisher nicht möglich war: Nach Angaben von Inken Voß von der KfW-Bankengruppe in Frankfurt werden Fortbildungen in der Altenpflege und die Aufstiegsfortbildung zum Erzieher nun finanziell vom Staat unterstützt.

Auch Existenzgründer profitieren Voß zufolge künftig stärker vom neuen Gesetz. Sie erhalten bereits bei der Einstellung eines neuen Mitarbeiters oder eines Auszubildenden einen Darlehensteilerlass in Höhe von 33 Prozent. Bislang mussten mindestens zwei Menschen auf Dauer eingestellt werden, um einen Teilerlass zu bekommen.

Eine Altersgrenze gibt es nicht. In der Regel erhalten die Geförderten nach Darstellung des Bundesbildungsministeriums einen staatlichen Zuschuss und haben Anspruch auf ein Darlehen der KfW-Bankengruppe mit günstigen Konditionen. Will also ein Maurergeselle einen Meisterkurs absolvieren, werden 30,5 Prozent der Kosten für den Lehrgang und die Prüfung vom Staat übernommen. Den Restbetrag finanziert der Maurer über ein Darlehen.

«Das Meister-Bafög lohnt sich für all diejenigen, die keinen anderen Zahler haben», sagt Wilfried Hönes von der Handwerkskammer im thüringischen Suhl. «Es gibt es für alle beruflichen Aufstiegsfortbildungen, die über dem Niveau einer Facharbeiter- oder Gesellenprüfung liegen.» Meister-Bafög bekommen allerdings nur die, deren Fortbildung mindestens 400 Unterrichtsstunden dauert. Bei welcher Behörde dieser Antrag einzureichen ist, hängt vom Wohnsitz ab. Die Bearbeitungszeit kann mehrere Monate betragen.

Das Meister-Bafög ist im Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz geregelt. Nach Ministeriumsangaben ist es unerheblich, ob die angehenden Bank- und Industriefachwirte oder Fachkrankenpfleger ihre Fortbildung in Vollzeit, Teilzeit oder per Fernunterricht machen. Allerdings wird die Förderung nicht endlos gewährt. «Die Auszahlungsphase beträgt maximal vier Jahre», erläutert Inken Voß von der KfW Bankengruppe in Frankfurt, die nach der Bewilligung der Anträge die privatrechtlichen Darlehensverträge ausgibt.

«Die Förderung ist auch abhängig von den persönlichen Verhältnissen. Bei Vollzeitmaßnahmen kann ein Unterhaltsbeitrag – ebenfalls aus staatlichem Zuschuss und Darlehen – in Anspruch genommen werden», ergänzt Voß. Bei dieser Hilfe zur Finanzierung des Lebensunterhalts kommt es auf den Familienstand und die Anzahl der Kinder an.

Mit der Gesetzesänderung zum 1. Juli ergeben sich auch einige Änderungen beim Unterhaltsbedarf. Dieser besteht nach Ministeriumsangaben aus der Zuschuss- und der Darlehenskomponente. Wer Single ist, bekommt derzeit einen Zuschuss von 202 Euro pro Monat; hinzu kommt ein Darlehensanspruch in Höhe von 412 Euro, insgesamt also höchstens 614 Euro. Zur Jahresmitte steigt dieser Satz auf 675 Euro. Auch wer Kinder hat, soll noch mehr finanzielle Unterstützung bekommen: Der Kinderzuschlag steigt von 179 Euro auf 210 Euro pro Monat und wird künftig zu 50 Prozent bezuschusst, statt wie bisher als Darlehen gewährt.