Nahverkehrs-Ausgaben für Steuer nachmelden

Berlin (dpa/tmn) – Wer 2007 hohe Kosten für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel oder wegen eines Unfall auf dem Arbeitsweg hatte, profitiert nun ebenfalls von der Neuregelung der Pendlerpauschale. Darauf weist der Bund der Steuerzahler in Berlin hin.

Der Verein beruft sich auf Angaben des Bundesfinanzministeriums. Bislang war unklar, ob ein Vorläufigkeitsvermerk zur Entfernungspauschale auch diese Kosten miterfasst. Nun sei geklärt, dass Steuerzahler für diese Punkte keinen gesonderten Einspruch für ihren Steuerbescheid einlegen müssen. Wer insgesamt Aufwendungen von mehr als 920 Euro Werbungskostenpauschale hat, darf diese bei der Steuer abziehen.

Wer solche Aufwendungen in seiner Steuererklärung nicht angegeben hat, sollte die Kosten nun nachmelden und dabei entsprechende Belege nicht vergessen. Ein Musterschreiben dafür finde sich unter www.steuerzahler.de.