Nichts aus dem Büro mitnehmen – Diebstahlverdacht

Heidelberg (dpa/tmn) – Arbeitnehmer dürfen auch alte oder kaputte Gegenstände wie Büromaterialien nicht einfach mit nach Hause nehmen. Selbst ein Aktenordner, der bereits aussortiert wurde, weil er nicht mehr im Büro benutzt werden soll, bleibt besser, wo er ist.

«Generell gilt: Wenn etwas Eigentum des Unternehmens ist und ich nehme das mit, dann ist das Diebstahl», erläuterte der Arbeitsrechtler Michael Eckert aus Heidelberg. Auch in diesem Fall – wie beim Diebstahl neuwertiger Büromaterialien – ist eine fristlose Kündigung möglich, wenn der Arbeitgeber argumentiert, er habe kein Vertrauen mehr zu dem betreffenden Mitarbeiter.

Dabei sei egal, ob der Mitarbeiter geltend macht, der Ordner wäre sowieso in den Müll gekommen. «Schließlich darf nicht der Mitarbeiter entscheiden, was tatsächlich Müll ist und was nicht.» Die reine Vermutung, etwas werde nicht mehr gebraucht, erlaubt dem Arbeitnehmer noch nicht, frei darüber zu bestimmen. Ähnlich entschied auch das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt in einem Fall, in dem eine Bäckerei-Mitarbeiterin abends Kuchen und Gebäck, das nicht mehr verkauft werden sollte, aussortiert und einen Teil davon gegessen hatte. Ihr wurde fristlos gekündigt – zu Recht, so das Bundesarbeitsgericht (Aktenzeichen: 2 AZR 3/83). Entscheidend war hier, dass sie das «hinter dem Rücken» ihres Arbeitgebers getan hatte.

Die Dunkelziffer sei allerdings immens, sagte Eckert: In vielen Betrieben dürfte es üblich sein, dass Mitarbeiter «ausrangiertes» Material vom Schreibtischstuhl bis zu altem Werkzeug mitnehmen. Am besten ist es in solchen Fällen, beim Chef nachzufragen, ob der betreffende Gegenstand in den Abfall soll und auch, ob etwas dagegen spricht, dass der Mitarbeiter ihn stattdessen mit nach Hause nehmen darf. Stimmt der Chef zu, sei das kein Problem.

«Auch hier gilt: Lieber einmal zu viel als einmal zu wenig fragen», sagte Eckert, der Mitglied im Vorstand des Deutschen Anwaltvereins (DAV) ist. «Ich kann das nur dringend raten, schon um einen Verdacht zu vermeiden.» Etwas anders ist der Fall gelagert, wenn etwas direkt aus dem Papierkorb oder Container geholt und mit nach Hause genommen wird: «Wenn es im Müll liegt, ist klar, dass der Eigentümer darauf verzichten möchte.» In dem Fall spielt es keine Rolle, ob es um einen alten Aktenordner oder einen alten Monitor geht. Bei teuren technischen Geräten sei es aber besser, auch in diesem Fall noch einmal nachzufragen, ob sie mit nach Hause genommen werden dürfen.