Praktikum vor der Lehre zählt nicht als Probezeit

Duisburg/Berlin (dpa/tmn) – Absolvieren angehende Azubis vor ihrer Lehre ein Praktikum in ihrem Ausbildungsbetrieb, muss das nicht auf die Probezeit angerechnet werden. Dies ergibt sich aus einem Urteil des Arbeitsgerichts Duisburg (Aktenzeichen: 1 Ca 3082/08).

Darauf weist die Deutsche Anwaltauskunft in Berlin hin. In dem Fall hatte ein Lehrling geklagt, der rund dreieinhalb Monate nach Ausbildungsbeginn entlassen worden war. Sein Vertrag sah eine viermonatige Probezeit vor, in welcher ihm fristlos gekündigt werden konnte. Der Mann führte jedoch an, dass er vor Ausbildungsbeginn schon ein sechswöchiges Praktikum in dem Betrieb absolviert hatte. Die Probezeit sei daher schon vorbei gewesen.

Das sahen die Richter anders: Ein Praktikum und ein Ausbildungsverhältnis seien zu unterschiedlich, als dass das eine auf das andere angerechnet werden könne. So bestünden im Praktikum zum Beispiel keine Lernverpflichtungen. Der Ausbilder könne sich dabei höchstens einen Eindruck von der Persönlichkeit des Praktikanten verschaffen. Anders liege der Fall höchstens, wenn ein Praktikum vor der Lehre länger dauert als die viermonatige Probezeit.

Informationen: Deutsche Anwaltauskunft, Telefon: 01805/18 18 05 (für 14 Cent/Minute)