Regierung: Freiwilligendienst keine Gefahr für reguläre Jobs

Die Bundesregierung sieht im neuen Bundesfreiwilligendienst keine Konkurrenz für reguläre Arbeitsplätze.

So werde die sogenannte Arbeitsmarktneutralität nach festen Standards überprüft, heißt es in einer Antwort des Bundesfamilienministeriums auf eine Kleine Anfrage der SPD-Abgeordneten Sönke Rix und Gabriele Hiller-Ohm, die der Nachrichtenagentur dapd vorliegt. Rix äußerte sich hingegen skeptisch. Es gebe ernsthafte Anzeichen für eine fehlende Arbeitsmarktneutralität, sagte er dapd.

Der Bundesfreiwilligendienst war am 1. Juli 2011 als Nachfolger des mit der Wehrpflicht weggefallenen Zivildienstes gestartet. Männer und Frauen aller Altersgruppen können den Dienst leisten – vor allem in sozialen Einrichtungen, Sportvereinen oder Kulturinstitutionen. Die Nachfrage nach den freien Plätzen ist hoch, die zunächst bewilligten 35.000 Plätze sind größtenteils vergeben. Den Angaben zufolge waren Ende Januar etwa 25 Prozent der Freiwilligen über 27 Jahre.

Freiwilligendienst als Chance für Hartz-IV-Empfänger

Der Parlamentarische Staatssekretär im Familienministerium, Hermann Kues, verwies in seiner Antwort darauf, dass der Bundesregierung keine Verstöße gegen die Arbeitsmarktneutralität bekannt seien. Auch werde die Förderung als Freiwilligen-Stelle widerrufen, wenn eine der Voraussetzungen für eine Anerkennung, also auch die Arbeitsmarktneutralität, nicht vorgelegen hat oder nicht mehr vorliegt, wie es in der Antwort weiter heißt.

Kues wertete den Bundesfreiwilligendienst darüber hinaus als Chance für Langzeitarbeitslose. In einem Freiwilligendienst können Sie wertvolle Schlüsselkompetenzen für ihre berufliche Integration erwerben beziehungsweise erhalten, schreibt Kues an die SPD-Abgeordneten. Er betonte jedoch, dass die Jobcenter Hartz-IV-Empfänger nicht aktiv in den Bundesfreiwilligendienst vermitteln sollten. Das grundlegende Prinzip der Freiwilligkeit im Rahmen der Entscheidung für einen Freiwilligendienst ist zu wahren, betonte Kues.

Wie der CDU-Politiker weiter ausführt, können Langzeitarbeitslose mithilfe des Freiwilligendienstes Anspruch auf Arbeitslosengeld erhalten. Da Freiwillige der Versicherungspflicht unterlägen, sei der Freiwilligendienst daher geeignet, einen Anspruch auf Arbeitslosengeld zu erwerben. Voraussetzung sei, dass der oder die Arbeitslose innerhalb der letzten zwei Jahre vor der Arbeitslosmeldung mindestens zwölf Monate versicherungspflichtig gewesen sei.

Rix bezeichnete diesen Hinweis als zynisch. So erwerbe der Freiwillige zwar einen Anspruch auf Arbeitslosengeld, das in diesem Fall jedoch unter der Höhe des Hartz-IV-Satzes liegen würde.

Auch kritisierte Rix, dass zum Start des Bundesfreiwilligendienstes keinerlei Prüfung erfolgt sei, inwieweit dieser reguläre Arbeitsplätze verdrängen könne. Er verwies auf den großen Unmut bei den sozialen Trägern, nachdem bekannt geworden war, dass der Zivildienst ausgesetzt werden sollte. Uns erreichten Zuschriften von privaten Anbietern, die befürchteten, ohne Zivildienstleistende ihre Dienstleistungen nicht aufrechterhalten zu können, sagte Rix und wertete dies als ernsthafte Anzeichen für eine fehlende Arbeitsmarktneutralität.

Rix betonte, die SPD habe nichts gegen das freiwillige Engagement von Arbeitssuchenden im Bundesfreiwilligendienst. Die Verquickung von Bundesfreiwilligendienst und Arbeitsmarkt birgt jedoch die Gefahr einer Schieflage, die die Freiwilligkeit des Engagements in Frage stellen kann. Die SPD ziehe einen Freiwilligendienst, der von der Zivilgesellschaft selbst angeboten wird, einem staatlich gesteuerten Dienst vor.