Schiffsbesatzung: Kein Geld für Freizeit an Bord

Erfurt (dpa) – Schiffsbesatzungen müssen für ihre Freizeit an Bord nicht entschädigt werden, auch wenn sie keine Möglichkeit zum Landgang haben. Sie haben nur dann Recht auf eine Vergütung, wenn der Arbeitgeber ihre Anwesenheit fordert, entschied das Bundesarbeitsgericht in Erfurt.

Allein die Tatsache, dass die Besatzung ein Schiff nicht beliebig verlassen kann, sei kein Grund für zusätzliche Zahlungen, heißt es in dem Urteil vom Donnerstag (28.5.). Das Gericht wies damit die Klage eines Ingenieurs aus Mecklenburg-Vorpommern zurück, dessen Schiff meist mehrere Tage auf offener See ankert.

Er hatte argumentiert, dass er damit gezwungen sei, an Bord zu bleiben und auch für nicht vorhersehbare Sonderschichten bereitstehe. Mit dieser Forderung war er bereits in den Vorinstanzen gescheitert.