Ständige Beleidigungen sind ein Hinweis auf Mobbing

Bonn (dpa/tmn) – Die Grenze zwischen Mobbing und unfairem Verhalten von einzelnen Mitarbeitern ist fließend. Es gibt aber eine Reihe von Anhaltspunkten: zum Beispiel ständige Beleidigungen, Verleumdungen oder üble Nachrede, Telefonterror oder Kontaktverweigerung.

Darauf weist der Verlag für die Deutsche Wirtschaft in Bonn hin. Aber auch das Manipulieren von Arbeitsergebnissen, das Androhen von körperlicher Gewalt, ständige unberechtigte Kritik oder häufige sexuelle Annäherungsversuche gelten als Signale für Mobbing im arbeitsrechtlichen Sinn.

Weist ein Mobbingopfer den Arbeitgeber auf solche typischen Mobbing-Handlungen hin, muss dieser dem nachgehen. Falls sich die Vorwürfe bestätigen, ist er verpflichtet, Abhilfe zu schaffen. Andernfalls könnte der Mitarbeiter nach Paragraf 253 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) sogar Schadensersatz- oder Schmerzensgeldforderungen stellen oder die weitere Arbeit verweigern. Der Arbeitgeber kann den Mobber zunächst abmahnen. Im Wiederholungsfall kommt dem Fachverlag zufolge eine ordentliche Kündigung in Betracht, in Ausnahmefällen auch eine fristlose. Das gilt zum Beispiel bei sexueller Belästigung von Auszubildenden.